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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Selbständige oder unselbständige Erwerbstätigkeit

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei den Vertragsformen des Werkvertrags und des einfachen Auftrags muss vorerst geklärt werden, ob die arbeitsleistende Person selbstständig oder unselbstständige erwerbend ist.

Zentrale Elemente sind:

  • Die betriebswirtschaftlichen Abhängigkeiten
  • die arbeitsorganisatorische Abhängigkeiten
  • die wirtschaftlichen Abhängigkeiten
  • die frei gewählte Organisation
  • das fehlende Unternehmerrisiko.

Der Selbständigerwerbende kann grundsätzliche selbständig und unabhängig beliebig verfügen über:

  • die Gestaltung der innerbetrieblichen Abläufe
  • die Auswahl seiner Mitarbeiter
  • die Pflege der Geschäftsbeziehungen
  • seine Zeit.

In dieser Hinsicht ist auch beim Abschluss eines Werkvertrags Vorsicht geboten, nämlich dann,

  • wenn sich der Arbeitnehmer nicht in eine fremde Arbeitsorganisation eingliedert,
  • aber trotzdem wirtschaftlich stark vom Vertragspartner abhängig ist.

In solchen Fällen gelangen beispielsweise die zwingenden Vorschriften über den Kündigungsschutz des Arbeitsrechtes trotzdem zur Anwendung (vgl. Rehbinder, 2002).

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