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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Auftrag

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Auftrag ist der „subsidiäre Vertragstyp“ im Recht der gesetzlich geregelten Verträge.

Der Gesetzgeber blieb mit der Auffangklausel von OR 394 Abs. 2  unklar, ob er einen „Numerus clausus der Arbeitsleistungsverträge“ anstrebte oder nicht:

Für die Unterscheidung von Arbeitsverhältnissen schafft diese Rangordnungs-Unklarheit eine zusätzliche Schwierigkeit.

Für die Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses vom Auftrag hat sich als entscheidendes Unterscheidungsmerkmal das sog. „Subordinationsverhältnis“ herausgebildet:

  • Rechtliche Unterordnung
    • in persönlicher Hinsicht
    • in zeitlicher Hinsicht und
    • in organisatorischer Hinsicht

Oft wird auch auf eine (schriftlich) vereinbarte Beendigungsmöglichkeit mitabgestellt, wenn das Subordinationsverhältnis unklar bleibt:

Liegt also kein Einzelarbeitsvertrag (EAV) vor, sondern ein Auftrag, kann der Beauftragte (bzw. Arbeitnehmer) seine Arbeit jederzeit und ohne Frist verlieren.

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