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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Arbeit auf Abruf

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Bei der Arbeit auf Abruf arbeitet der Mitarbeiter nur dann, wenn Arbeit für ihn anfällt. Dabei ist zwischen echter und unechter Arbeit auf Abruf zu unterscheiden:

  • Echte Arbeit auf Abruf
    • Der Arbeitnehmer ist zum Einsatz verpflichtet
  • Unechte Arbeit auf Abruf
    • Der Arbeitnehmer kann den Einsatz ablehnen
  • Arbeitszeit und -dauer
    • Die Lage der Arbeitszeit, deren Dauer oder gar beides ist bei der echten Arbeit auf Abruf nicht im Voraus bestimmt oder nicht bestimmbar.

Für die Einzelheiten sei verwiesen auf:

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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