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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Vertragsart reflektiert auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die „Statusbeurteilung“ hat eine Reflexwirkung auf die

  • AHV
    • unterschiedlich hohe Beitragssätze
    • Übernahme der Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber/Auftraggeber?
  • Berufliche Vorsorge
    • Selbständigerwerbender:
      • Freelancer muss sich selber versichern (Säule 2 oder 3a)
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
  • Obligatorische Unfallversicherung
    • Selbständigerwerbender:
      • Freelancer hat ggf. selber eine Unfallversicherung zu schliessen
    • Unselbständigerwerbender:
      • 80 % Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Basler, Berner oder Zürcher Skala (OR 324a)
      • Ev. Unfallversicherung mit gms. Prämienzahlung: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Versicherungsleistung, mindestens aber auf 80 % Lohnfortzahlung nach Basler, Berner oder Zürcher Skala (OR 324a)
  • Arbeitslosenversicherung
    • Selbständigerwerbender:
      • bezahlt für sich (Einzelfirma) keine Arbeitslosenbeiträge
      • hat aber kein Anrecht auf Arbeitslosenleistungen
      • Ausnahme: wenn innerhalb der Rahmenfrist Beiträge aus unselbständiger Erwerbstätigkeit geleistet wurden.
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
      • Leistungen gemäss BG AlE und IE.
    • Beitragspflicht des Arbeitgebers/Auftraggebers?
  • Kinderzulagen
    • Selbständigerwerbender:
      • Keine Kinderzulagen
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
      • ggf. Anspruch auf Kinderzulage.
  • Steuern
    • Selbständigerwerbender:
      • Keine Berufsabzüge
      • dafür Gewinnungskosten
        • Delkredere (wenige Kunden/nur geringer Betrag)
        • Abschreibungen
        • Rückstellungen
        • Pauschalspesen
    • Unselbständigerwerbender:
      • u.U. Quellenbesteuerung
      • Berufsabzüge
        • Verpflegungskosten
        • Berufskleider
        • Kosten des Arbeitswegs

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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