In vielen Fällen muss damit gerechnet werden, dass der Vertrag auf Arbeitsleistung von einem Gericht wegen der teils zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften doch als Arbeitsvertrag beurteilt wird.
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Im Zweifelsfall ein Arbeitsverhältnis
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