Voraussetzungen
Ist ein „freier Mitarbeiter“ gemäss Gesamtschau wie ein Arbeitnehmer in die Unternehmerorganisation eingegliedert, ist eine sog. „Scheinselbständigkeit“ gegeben.
Arbeitsrecht
Scheinselbständige können bei der Geltendmachung ihrer Rechte die Regeln des Arbeitsrechts anwenden.
Sozialversicherung
Bereits zuvor, d.h. bei der Erhebung der Sozialversicherungsbeiträge, werden die Sozialversicherer, die jedoch einen engeren Kriterienkatalog besitzen (zusätzlich wird die Zahl der Auftraggeber des Freelancers berücksichtigt), die Scheinselbständigkeit geltend gemacht haben.
Judikatur
- BGer 8C_599/2018 vom 12.03.2019