LAWINFO

Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

QR Code

Problemlösende Gestaltung

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Wollen Auftraggeber und freier Mitarbeiter / Freelancer die freie Mitarbeiterschaft problemfrei gestalten, bestehen in folgender Reihenfolge vorteilhafte Lösungsansätze:

1. Gründung einer Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, die die Arbeiten des Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet

2. Gründung einer Personengesellschaft, die die Arbeitendes Leistungsträgers als Dienstleistungen anbietet

3. Einzelfirma (schlechteste aller Varianten)

  • Einzelfirma / Einzelunternehmen / Einzelkaufmann
  • Vertragsregelung unter Berücksichtigung der vorstehenden Abgrenzungs- bzw. Problemlösungs-Kriterien
    • Arbeitsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung
    • Erlaubnis zur Aufgabenerledigung durch Dritte (Delegationsbefugnis)
    • Zuweisung des Unternehmerrisikos an Beauftragten
      • Eigene Geschäftsräumlichkeiten auf eigene Kosten
      • Investitionen
      • Personalbeschäftigung
    • Keine Weisungsbefugnis des Auftraggebers > möglichst flexible Gestaltung
      • Arbeitszeit
      • Verhalten am Arbeitsort
      • Arbeitsergebnis
  • Versicherungskontrolle + Prämienzahlung
  • Individualisierung auf den konkreten Einzelfall

    Kontakt

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Kontakt / Help

    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

    Anrede

    Ihr Vorname*

    Ihr Nachname*

    Firma

    Telefonnummer*

    Betreff (Interessen- / Streitgegenstand)*

    * = Pflichtfelder

    Eine Kopie der Mitteilung geht an die im Feld "E-Mail" angegebene E-Mail-Adresse.

    Vorbehalt / Disclaimer

    Diese allgemeine Information erfolgt ohne jede Gewähr und ersetzt eine Individualberatung im konkreten Einzelfall nicht. Jede Handlung, die der Leser bzw. Nutzer aufgrund der vorstehenden allgemeinen Information vornimmt, geschieht von ihm ausschliesslich in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko.

    Urheber- und Verlagsrechte

    Alle in dieser Web-Information veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für die veröffentlichten Gerichtsentscheide und Leitsätze, soweit sie von den Autoren oder den Redaktoren erarbeitet oder redigiert worden sind. Der Rechtschutz gilt auch gegenüber Datenbanken und ähnlichen Einrichtungen. Kein Teil dieser Web-Information darf ohne schriftliche Genehmigung des Verlages in irgendeiner Form – sämtliche technische und digitale Verfahren – reproduziert werden.