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Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter

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Begriff

Rechtsgebiet:
Freelancer / Freier Mitarbeiter / Freischaffender Mitarbeiter
Stichworte:
Freelancer, Freier Mitarbeiter, Freier Mitarbeiter / Freelancer, Freischaffender Mitarbeiter
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Versuch einer Begriffsumschreibung

Der freie Mitarbeiter ist a priori Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt.

Qualifikation nach den konkreten Verhältnissen

Funktionsumschreibung, Einsatz und die sozialversicherungs-rechtliche Qualifikation können dazu führen, dass in der Regel im Nachhinein eine unselbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird.

Freiberuflicher / Angehörige akademischer Berufe

Statt einer Wiederholung sei bezüglich der sog. „Freiberufler“ bzw. der Angehörigen der akademischen Berufe, die nicht selten in der zweiten Lebenshälfte sich als Freelancer oder freie Mitarbeiter engagieren und verwirklichen, verwiesen auf:

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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