Die Begriffe „freier Mitarbeiter“ und „Freiberufler“ sind gleichbedeutend:
- freier Mitarbeiter
- Person, die für ein Unternehmen Aufträge ausführt, ohne dabei wie ein Arbeitnehmer in die Unternehmensorganisation einbezogen zu sein
- = Art des Beschäftigungsverhältnisses (in Abgrenzung zum Arbeitnehmer);
- Freiberufler
- Person, die Angehörige der freien, akademischen Berufe (Architekten, Aerzte, Rechtsanwälte uam)
- > Begriff sagt nichts über die Art des Beschäftigungsverhältnisses aus (auch ein Freiberufler kann weisungsgebundener Arbeitnehmer sein).