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Selbständigerwerbender oder Unselbständigerwerbender?

Problemstellung

Die Beantwortung der Frage, ob der freie Mitarbeiter Selbständigerwerbender oder Unselbständigerwerbender ist, erweist sich oft als schwierig, muss sie doch im Voraus erfolgen und in der Regel verändern sich Aufgabenbereich oder Zusammenarbeitsmodus.

Im Zweifelsfall ein Arbeitsverhältnis

In vielen Fällen muss damit gerechnet werden, dass der Vertrag auf Arbeitsleistung von einem Gericht wegen der teils zwingenden arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften doch als Arbeitsvertrag beurteilt wird.

Vertragsart reflektiert auf Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

Die „Statusbeurteilung“ hat eine Reflexwirkung auf die

  • AHV
    • unterschiedlich hohe Beitragssätze
    • Übernahme der Hälfte des Beitrages durch den Arbeitgeber/Auftraggeber?
  • Berufliche Vorsorge
    • Selbständigerwerbender:
      • Freelancer muss sich selber versichern (Säule 2 oder 3a)
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
  • Obligatorische Unfallversicherung
    • Selbständigerwerbender:
      • Freelancer hat ggf. selber eine Unfallversicherung zu schliessen
    • Unselbständigerwerbender:
      • 80 % Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nach Basler, Berner oder Zürcher Skala (OR 324a)
      • Ev. Unfallversicherung mit gms. Prämienzahlung: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Versicherungsleistung, mindestens aber auf 80 % Lohnfortzahlung nach Basler, Berner oder Zürcher Skala (OR 324a)
  • Arbeitslosenversicherung
    • Selbständigerwerbender:
      • bezahlt für sich (Einzelfirma) keine Arbeitslosenbeiträge
      • hat aber kein Anrecht auf Arbeitslosenleistungen
      • Ausnahme: wenn innerhalb der Rahmenfrist Beiträge aus unselbständiger Erwerbstätigkeit geleistet wurden.
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
      • Leistungen gemäss BG AlE und IE.
    • Beitragspflicht des Arbeitgebers/Auftraggebers?
  • Kinderzulagen
    • Selbständigerwerbender:
      • Keine Kinderzulagen
    • Unselbständigerwerbender:
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitgebers
      • ½ Beitragspflicht des Arbeitnehmers
      • ggf. Anspruch auf Kinderzulage.
  • Steuern
    • Selbständigerwerbender:
      • Keine Berufsabzüge
      • dafür Gewinnungskosten
        • Delkredere (wenige Kunden/nur geringer Betrag)
        • Abschreibungen
        • Rückstellungen
        • Pauschalspesen
    • Unselbständigerwerbender:
      • u.U. Quellenbesteuerung
      • Berufsabzüge
        • Verpflegungskosten
        • Berufskleider
        • Kosten des Arbeitswegs

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