Risiken des Auftraggebers: Sozialversicherungskosten und Umdeutung
Beabsichtigen Sie mit jemanden als Selbständigerwerbenden einen Vertrag einzugehen, verlangen Sie von ihm unbedingt vorher
- eine entsprechende schriftliche Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, wonach er für die vorgesehene Arbeit als Selbständigerwerbender anerkannt ist.
- ACHTUNG: Ziehen Sie als Auftraggeber dem Beauftragten die Sozialabgaben vom Honorar ab und zahlen sie diese im Namen und im Auftrag des Beauftragten der Kasse ein, entsteht die Gefahr, dass daraus das Bestehen eines Arbeitsverhältnis gefolgert werden könnte und Sie als Auftraggeber weitere Pflichten treffen könnten (BVG-, UVG- und KVG-Prämien, Lohnfortzahlungspflicht etc.).
- Mehrfachbeschäftigungen beobachten (weitere selbständige Erwerbstätigkeit ist ein Vorteil für den Auftraggeber, die Annahme einer unselbständigen Erwerbstätigkeit in der Regel ein Nachteil).
- Policenkopien aus Deckung folgender Risiken:
- Alter und Invalidität (berufliche Vorsorge (Säule 2 oder 3a)
- Unfall
- Krankheit
- ev. sogar (privat-versicherte) Arbeitslosigkeit.
- Bestätigungen der Versicherer, wonach Policen-Aufhebungen gemeldet würden.
Tipps für Auftraggeber:
Für all jene Risiken, die Sie als Arbeitgeber bei einem Arbeitnehmer automatisch versichern, soll Ihnen der freie Mitarbeiter die Versicherungsnachweise bringen, ansonsten die Risiken bei Ihnen hängen bleiben, indem er nicht versichert ist und staatliche Versicherer Sie als Arbeitgeber einstufen oder ein Arbeitsrichter ein Arbeitsverhältnis annimmt und Sie zur Lohnfortzahlung verpflichtet etc.







