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Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten des Auftraggebers

gemäss Auftragsrecht (vgl. OR 394 ff.).

Rechte und Pflichten des Beauftragten

gemäss Auftragsrecht (vgl. OR 394 ff.).

Tipp für Auftraggeber:

Die Auswahl, Instruktion und Überwachung eines Beauftragten/Beraters hat sorgfältig zu erfolgen.

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