Rechte und Pflichten
Rechte und Pflichten des Auftraggebers
gemäss Auftragsrecht (vgl. OR 394 ff.).
Rechte und Pflichten des Beauftragten
gemäss Auftragsrecht (vgl. OR 394 ff.).
Tipp für Auftraggeber:
Die Auswahl, Instruktion und Überwachung eines Beauftragten/Beraters hat sorgfältig zu erfolgen.