Begriff
Versuch einer Begriffsumschreibung
Der freie Mitarbeiter ist a priori Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt.
Qualifikation nach den konkreten Verhältnissen
Funktionsumschreibung, Einsatz und die sozialversicherungs-rechtliche Qualifikation können dazu führen, dass in der Regel im Nachhinein eine unselbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird.







