Begriff
Versuch einer Begriffsumschreibung
Der freie Mitarbeiter ist a priori Selbständigerwerbender, der im Verhältnis zu seinem Auftraggeber nicht in einem Subordinationsverhältnis steht, sondern aus Auftrag und nach Instruktion mit eigener Infrastruktur dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen erbringt.
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» Abgrenzungen: Freelancer, Freiberufler, Funktion und Vertragsart
Qualifikation nach den konkreten Verhältnissen
Funktionsumschreibung, Einsatz und die sozialversicherungs-rechtliche Qualifikation können dazu führen, dass in der Regel im Nachhinein eine unselbständige Erwerbstätigkeit angenommen wird.
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» Kriterien zur Beurteilung und Abgrenzung des Vertragsverhältnisses


